Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die FrankenwaldCard

Stand: Juni 2026

1. Herausgeber und Geltungsbereich

Die FrankenwaldCard wird herausgegeben von:

Kronach er.leben e.V.
Kulmbacher Straße 40
96317 Kronach
Telefon: 0175 1669886

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln den Erwerb, die Aufladung, die Nutzung und die Einlösung der FrankenwaldCard sowie die Nutzung der zugehörigen digitalen Dienste.
Mit Erwerb, Aufladung oder Nutzung der FrankenwaldCard erkennt der Karteninhaber diese AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung an.

2. Produktbeschreibung

Die FrankenwaldCard ist eine regionale Gutschein- und Guthabenkarte zur Förderung des lokalen Handels, der Gastronomie und regionaler Dienstleister.

Die FrankenwaldCard kann als:

  • Geschenkkarte
  • Arbeitgeberkarte (Jobcard / Sachbezug)

eingesetzt werden.

Die Nutzung ist ausschließlich bei den teilnehmenden Akzeptanzstellen der FrankenwaldCard möglich.
Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme einzelner Akzeptanzstellen besteht nicht.

3. Erwerb und Aufladung

Die FrankenwaldCard kann über autorisierte Verkaufsstellen, den Online-Shop oder weitere vom Herausgeber benannte Vertriebswege erworben werden.

Der Herausgeber behält sich vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Aufladelimits

Es gelten folgende Höchstbeträge:

  • maximal 150,00 € je Aufladevorgang
  • maximal 250,00 € Gesamtaufladung je Kartencode und Kalendermonat

Abweichende Regelungen für Arbeitgeberprogramme bleiben vorbehalten.

4. Zahlungsbedingungen

Die Aktivierung einer Karte erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.

Folgende Zahlungsarten können angeboten werden:

  • Barzahlung
  • EC-/Debitkarte
  • Kreditkarte
  • PayPal
  • SEPA-Lastschrift
  • weitere im Bestellprozess ausgewiesene Zahlungsarten

Bei Online-Zahlungen gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters.

5. Jobcard (Sachbezugsmodell)

Arbeitgeber können die FrankenwaldCard im Rahmen der jeweils geltenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sachbezugsregelungen nutzen.

Die monatliche Aufladung erfolgt auf Grundlage der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Herausgeber.

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgen keine weiteren Aufladungen.

Bereits vorhandenes Guthaben bleibt bis zum Ablauf seiner Gültigkeit nutzbar.

Für die Einhaltung steuerlicher Vorgaben ist ausschließlich der jeweilige Arbeitgeber verantwortlich.

6. Gültigkeitsdauer

Jede Aufladung ist bis zum Ablauf des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der jeweiligen Aufladung gültig.

Nach Ablauf dieser Frist verfällt vorhandenes Restguthaben ersatzlos.

Eine Auszahlung, Verlängerung oder Reaktivierung des Guthabens ist ausgeschlossen.

7. Einlösung

Die FrankenwaldCard kann vollständig oder teilweise eingelöst werden.

Eine Barauszahlung des Guthabens ist ausgeschlossen.

Eine Verzinsung des Guthabens erfolgt nicht.

Das Restguthaben verbleibt auf der Karte und kann bis zum Ablauf der Gültigkeit verwendet werden.

8. Guthabenabfrage

Der aktuelle Guthabenstand kann über die bereitgestellten Online-Dienste, die WPA-App oder andere vom Herausgeber angebotene Abfragemöglichkeiten eingesehen werden.

Maßgeblich ist ausschließlich der im System gespeicherte Guthabenstand.

9. Personalisierte und nicht personalisierte Karten

Nicht personalisierte Karten sind wie Bargeld zu behandeln.

Bei Verlust, Diebstahl oder missbräuchlicher Nutzung nicht personalisierter Karten besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Erstattung.

Personalisierte Karten können nach Verlustmeldung gesperrt werden.

Soweit technisch möglich und das Guthaben eindeutig zugeordnet werden kann, wird das vorhandene Restguthaben kostenfrei auf eine Ersatzkarte übertragen.

Ein Anspruch auf Ersatz bereits vor der Sperrung eingelöster Beträge besteht nicht.

10. Digitale Nutzung

Die FrankenwaldCard kann über die bereitgestellten Online-Portale sowie über die WPA-App verwaltet und genutzt werden.

Der Herausgeber übernimmt keine Gewähr für die jederzeitige Verfügbarkeit der digitalen Dienste.

Vorübergehende Einschränkungen aufgrund technischer Störungen, Wartungsarbeiten oder höherer Gewalt begründen keine Schadensersatzansprüche.

11. Akzeptanzstellen

Die Teilnahme von Unternehmen am FrankenwaldCard-System erfolgt freiwillig.

Der Herausgeber ist berechtigt, Partnerunternehmen jederzeit aufzunehmen oder aus dem System auszuscheiden.

Aus dem Ausscheiden einer Akzeptanzstelle entstehen keine Ansprüche gegenüber dem Herausgeber.

12. Haftung

Der Herausgeber haftet unbeschränkt:

  • bei Vorsatz
  • bei grober Fahrlässigkeit
  • bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
  • in den gesetzlich zwingenden Fällen

Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

13. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den geltenden Datenschutzgesetzen.

Es gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung des Herausgebers.

14. Widerrufsrecht bei Online-Bestellungen

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften über Fernabsatzverträge.

Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung des Online-Shops.